Adressänderung
Adressänderung
Damit wir Ihre Adresse im Eiwohnerregister ändern können, müssen Sie Ihre neue Adresse innert 14 Tagen nach dem Umzug innerhalb der Gemeinde der Einwohnerkontrolle persönlich melden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein
- Militärdienstbüchlein evt. Zivilschutzdienstbüchlein
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis